Partner der Gesundheitsversicherungsanstalt Sloweniens (ZZZS)
Zu uns kommen Patienten zur ambulanten Physiotherapie und Kurheilung. Zur ambulanten Physiotherapie werden sie vom persönlichen Arzt geschickt, der einen Auftrag für die Behebung und Leichterung von degenerativen Änderungen oder Rehabilitation bei Verletzungen schreibt. Konsultieren Sie Ihren persönlichen Arzt! Das Recht zum Kurheilen bestimmt der 45. Paragraph der Verordnung über die obligatorische Gesundheitsversicherung. Das Kurheilen genehmigt der Arzt der Gesundheitsversicherungsanstalt auf Grund des Vorschlages des persönlichen Arztes oder des Arztes, der die Person im Krankenhaus behandelt.